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«Etwas Tapferes tun … den ungerechten Zustand beseitigen»

Reformierte Kirche Bözberg

60 Jahre kirchliches Frauenstimmrecht in der reformierten Landeskirche Aargau.

1961, also 10 Jahre vor dem eidgenössischen Stimmrecht für Frauen, kommt das kirchliche Frauenstimmrecht in der reformierte Landeskirche Aargau. Eine Revision des Kirchenartikels 1927 ermächtigte die Landeskirchen im Kanton zur Einführung des Frauenstimmrechts. Bis es soweit ist, brauchte es einen langen Atem.

Die erste Präsidentin der Reformierten Landeskirche Aargau, Pfarrerin Sylvia Michel, im November 2006 bei der Vernissage des Buches «Wenn Frauen Kirchen leiten» im Stapferhaus auf Schloss Lenzburg.
Die erste Präsidentin der Reformierten Landeskirche Aargau, Pfarrerin Sylvia Michel, im November 2006 bei der Vernissage des Buches «Wenn Frauen Kirchen leiten» im Stapferhaus auf Schloss Lenzburg.
Foto: Reformierte Landeskirche Aargau/ Frank Worbs.

Aargauer Landeskirche war führend ….
Unterdessen gehören sie längst zur Normalität: Frauen mit allen Rechten und Pflichten, in allen Ämtern in unserer Kirche. 1974 wird die Pfarrerin Sylvia Michel als erste Frau in den Kirchenrat gewählt und 1980 dann in das höchste Exekutivamt. Sie ist nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa die erste Frau, die eine Kirche leitet.

Der Weg ist steinig
Zurück zu den Anfängen im Aargau. Nach der Revision des Kirchenartikels 1927 empfahl der Kirchenrat 1928 der Synode, das Stimmrecht für Frauen auf Kirchgemeindeebene einzuführen. Doch stattdessen beschliesst die Synode 1929, dass «dieEinführung des Stimm- und Wahlrechtes der Frauen einer landeskirchlichen Volksabstimmung unterliegt». Danach wird die Sache 12 Jahre liegengelassen bis zur nächsten Eingabe an den Kirchenrat 1942.Vielfach verschoben setzt die Synode 1946 eine Kommission ein. Ihr gehören zwei Frauen an, eine vom Verband Frauenhilfe. Eine Vorlage soll erarbeitet werden, in welchem Umfang und auf welchem Weg das kirchliche Frauenstimmrecht eingeführt werden kann. Bis 1949 folgen theologische Debatten, juristische Auseinandersetzungen, Diskussionen über das Vorgehen. Beschlüsse werden gefasst, wiedererwogen, umgeworfen, abgeschwächt. Die Protokolle füllen Seiten. Die einen empfinden das «ganze Hin und Her als unchristlich», es sei «nicht recht, wenn wir sie (die Frauen) grundsätzlich einfach aus den Behörden ausschliessen», andere wollen die Sache ganz fallenlassen. Die einen Synodalen –es sind bisher nur Männer- haben Bedenken: – Frauen hätten kein eigenes Urteilsvermögen und würden zu sehr politisiert, – Männer würden verdrängt, sich weniger interessieren, sich dispensiert fühlen, – die Lokale der Kirchgemeinden wären zu klein, wenn sich die Teilnehmenden an den Versammlungen verdoppeln, – bei Eheleuten könnten nicht beide gleichzeitig teilnehmen, – unvorstellbar sei, dass Frauen als Mitglied der Kirchenpflege beim Abendmahl den Wein austeilen würden.
Es wird einerseits «behauptet, die Bibel lehne das Frauenstimmrecht ab», andererseits wird die Meinung geäussert «dem Geist der ganzen Bibel nach sind Frauen gleichberechtigt».
Die Befürworter argumentieren, dass Frauen neue Blickweisen in die Kirche tragen, mehr Menschen würden erreicht, die Kirche würde insgesamt gewinnen. Als gleichwertige und aktive Mitglieder würden sie längst viel Arbeit in den Kirchgemeinden übernehmen und auch Steuern zahlen. Ihnen weitere Möglichkeiten der Mitarbeit und Mitsprache einzuräumen, sei überfällig. An der Synode im November 1947 fordert ein Badener Synodaler die Synode auf, «etwas Tapferes zu tun und nicht ungleiches Recht für Frauen zu schaffen». Es kommt zu einer 2. Lesung. Die Kommission soll eine Vorlage mit biblischer Begründung zur Wählbarkeit und zum Stimmrecht von Frauen ausarbeiten. An der Synode im Juni 1948 referiert Pfr. Maag, Aarau und stellt fest, dass es «ein aussichtsloses … und … irreführendes Unternehmen ist, die Frage … mit Bibelstellen untermauern zu wollen. … Hier handelt es sich um ein Problem unserer Zeit, das wir aus der gegenwärtigen Haltung und Einstellung heraus lösen müssen». Und bei der «Behandlung des Problems müsse letzten Endes sauberes klares Denken im Geiste christlicher Wahrheit, Verantwortung und Liebe gegenüber Gott, den Menschen und damit der Kirche entscheiden».
Diskutiert wird der Umfang der Wählbarkeit, ob das Stimmrecht in den Kirchgemeinden obligatorisch oder fakultativ sein soll und ob die Einführung per landeskirchlicher Volksabstimmung oder per Synodalbeschluss erfolgt.
Schlussendlich wird nur das passive Wahlrecht für Frauen in Kirchenpflegen weiterverfolgt. Die Einführung des aktiven Stimmrechts für Frauen wird fallengelassen. Zu gross ist die Angst, dies könnte bei der landeskirchlichen Volksabstimmung abgelehnt werden. Es durch eine 2/3 Mehrheit der Synode durch eine Änderung der Kirchenorganisation und so am Volk vorbei einzuführen, traut man sich nicht.

Synode 2020 in Baden
Seit 1961 stimmen Frauen auch in der Synode mit ab und bilden 2020 die Mehrheit der Synodalen – hier an der Synode vom 23. September 2020 im Trafo Baden.
Foto: Reformierte Landeskirche Aargau/ Werner Rolli

Bescheidener Fortschritt und groteske Situation
Zu einer ersten Entscheidung kommt es am 21.11.1949. Der Befürchtung, Männer würden durch die Wählbarkeit von Frauen aus den Kirchenpflegen verdrängt werden entgegnet Kirchenratspräsident Pfr. Tanner: «Wenn wir einmal keine Männer mehr haben in unserer Kirche, dann machen wir’s halt mit den Frauen».
In geheimer Abstimmung stimmen schliesslich 122 Synodale für die Wählbarkeit von Frauen auf Kirchgemeindeebene, 47 stimmen dagegen. Nach der Genehmigung durch den Grossen Rat ist der Weg frei. Es ist ein bescheidener Fortschritt. Denn es scheint grotesk, dass Frauen nun Mitglieder der Kirchenpflegen und Ausschüsse sind, aber nicht abstimmen und wählen dürfen. In den Folgejahren wächst ihr Anteil. Derzeit sind von 410 Kirchenpflegesitzen 233 mit Frauen besetzt. Eine Frau als Kirchenpflegepräsidentin wird 1971 zum ersten Mal gewählt. Heute werden 27 der 75 Kirchgemeinden von einer Frau präsidiert.

1961 entscheidet das Kirchenvolk
«Es ist stossend, dass Frauen und Ausländer … vom aktiven Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Kirchenrat wird eingeladen, die nötigen Schritte zur Beseitigung des jetzigen bestehenden ungerechten Zustandes zu unternehmen», heisst es in der Motion von Dr. F. Heussler, Rheinfelden, 1958. Eine 7-köpfige Kommission mit drei Frauen wird eingesetzt. Die folgenden Diskussionen sind nüchterner als 1946-49, die Argumente aber ähnlich. Die einen finden «es soll so bleiben, wie es ist». Andere fordern mit der Wählbarkeit von Frauen in den Kirchenrat und das volle Pfarramt für Frauen mehr. Am 30. Juni 1960 beschliesst die Synode mit grosser Mehrheit das Stimmrecht für Frauen einzuführen. An der landeskirchlichen Volksabstimmung am 30. April 1961 stimmen 23.073 dafür, 12.342 dagegen. Die Synode erklärt am 19.10.1961 auch die Wählbarkeit von Frauen in die Synode und den Kirchenrat als logische Schlussfolgerung und ohne lange Diskussion. Formal haben Frauen in der Landeskirche nun auf allen Ebenen die gleichen Rechte. 2020 sind 84 von 162 Sitzen der Synode von Frauen besetzt.

Damit sind in der reformierten Landeskirche Aargau die Frauen in den Kirchenpflegen und der Synode gut vertreten. In Führungspositionen und hohen Leitungsfunktionen, wie Präsidien der Kirchenpflege, sowie dem Kirchenrat und der Geschäftsleitung hingegen noch nicht. Es ist einerseits also viel erreicht, andererseits bleibt weiterhin viel zu tun. Bleiben wir darum dran.

Kerstin Bonk, Pfarrerin,
Fachstelle Frauen, Männer, Gender Ref. Kirche Aargau
Die Fachstelle ist Mitglied bei den EFS


Den vollständigen Artikel von Kerstin Bonk können Sie in der April-Ausgabe des a + o Informationsmagazin der Reformierten Kirche Aargau nachlesen.

Wollen Sie mehr zu diesem Thema lesen, dann haben wir hier weiterführende Literatur für Sie:

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