
Diskussion über das Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität
In der Herbstsynode der Evangelischen Kirche Schweiz (EKS) hat sich der Ausschuss der Frauenkonferenz dafür eingesetzt, dass das vorgelegte Schutzkonzept zur persönlichen Integrität ergänzt und konkretisiert wird. Als Ausschussmitglied der Frauenkonferenz, habe ich mich für die Wichtigkeit eines solchen Papiers stark gemacht.
Das Bereitstellen von Bausteinen wurde zwar insofern als sinnvoll erachtet, als dass die Mitgliedkirchen ihre bereits vorhandenen Schutzkonzepte ergänzen und verbessern oder neu aufbauen können. Kritisiert wurde allerdings die mangelnde Einbindung von Fachstellenwissen sowie den Beauftragten der Mitgliedkirchen und ihren Bedürfnissen.
Meines Erachtens braucht es ein klares Benennen der häufigsten Form der Verletzung der persönlichen Integrität: die sexuelle Ausbeutung in Abhängigkeitsverhältnissen, wie im kirchlichen Kontext der Seelsorge oder der Jugendarbeit. Das Konzept muss gewinnen an Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und damit Anwendbarkeit. Besonders geistlicher Missbrauch muss erwähnt und erläutert werden.
Aus diesem Gründen stellten wir Antrag auf Rückweisung des vorliegenden Konzepts, mit dem Wunsch, dass die Vorlage überarbeitet wird. Dieser Antrag wurde angenommen. Den EFS ist das Thema Schutz der persönlichen Integrität seit Jahren sehr wichtig. 2020 haben wir uns mit den Werten befasst, an welchen sich die Diskussion um Missbrauch und Grenzverletzungen in der reformierten Kirche orientieren soll und diese festgehalten.
«Ein Schutzkonzept mit Lücken» Bericht von Fabio Peter auf ref.ch
Foto Gabriela Allemann von Nadja Rauscher, EKS

Die EFS engagieren sich für die gleichberechtigte Mitsprache und Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen der Kirche. Wir setzen uns ein, für ein Leben in Fülle für alle. Daher unterstützen wir die Forderung nach griffigen Schutzkonzepten. Mit Ihrer Unterstützung können wir uns an Veranstaltungen für den Schutz von Frauen und die Gleichstellung einsetzen.