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Übergabe der Petition «Meine Gesundheit – meine Wahl»

Übergabe Petition "Meine Gesundheit - meine Wahl"

Die EFS bedauern den Entscheid der Rechtskommission

Am 2. Februar besprach die Rechtskommission des Nationalrats die parlamentarische Initiative «Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache» Die Initiative wurde am 2. Juni 2022 von Léonore Porchet, Nationalrätin der GRÜNEN Waadt eingereicht. Unterstützt wird das Anliegen mit einer Petition von «Sexuelle Gesundheit Schweiz»  «Meine Gesundheit – Meine Wahl»

Ein eigenes Gesetz für Schwangerschaftsabruch

Initiative und Petition zielen darauf ab, die derzeitige Regelung für Schwangerschaftsabbuch (Fristenregelung) in einem eigenen Gesetz ausserhalb des Strafrechts zu regeln. Denn trotz seines medizinischen Charakters ist der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz im Strafrecht verankert, was zu seiner Stigmatisierung und moralischen Verurteilung beiträgt.

Im Vorfeld der politischen Debatte haben Organisationen aus der Zivilgesellschaft der Bundeskanzlei die Petition übergeben, die zwischen Juni und September 2022 von mehr als 11’000 Personen und 96 Organisationen unterzeichnet wurde, darunter neben den EFS, auch Amnesty International, Brava, cfd, Ärzte der Welt und weitere.

Keine Kriminalisierung der Akteur:innen

Verschiedene Rednerinnen betonten bei der Übergabe der Petition, dass es wichtig ist, die Fristenregelung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, so dass die verschiedenen Akteur:innen – damit sind neben den betroffenen Frauen auch die Gesundheitsfachfrauen und -männer gemeint – keine Kriminalisierung befürchten müssen.

Die Petition ist eine Aufforderung an die Rechtskommission des Nationalrats, sich bei der Modernisierung unseres Rechtssystems dafür einzusetzen, das Thema Abtreibung am richtigen Ort zu regeln. Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative nicht zu folgen. Die EFS bedauern diesen Entscheid und fordern die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, diesen zu korrigieren.


«Schwangerschaftsabbruch» wird hier als Fachbegriff gebraucht und «Abtreibung» als feministischer und politischer Begriff, der die Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Gesundheit ausdrückt.)

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