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Erbschaft und Legat

Heute bestimmen, was morgen wichtig ist

Seit 75 Jahren setzen sich die Evangelischen Frauen Schweiz ein für die Gleichstellung der Frau in Kirche, Politik und Gesellschaft. Als reformierter Dachverband engagieren wir uns auf nationaler Ebene für ein Leben in Fülle für alle.

Ist auch Ihnen Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein Anliegen? Haben Sie sich in Ihrem Leben für die Gleichberechtigung von Frauen engagiert? Oder waren Sie in Ihrer Kirchgemeinde für Frauen aktiv?

Vielleicht möchten Sie diese Anliegen weiterführen, indem sie Bestandteil Ihres Testaments werden? Möchten Sie nach dem Tod etwas weitergeben weiterleben lassen, was Ihnen wichtig war und die Evangelischen Frauen Schweiz unterstützen?

Erbschaft, Legat/Vermächtnis oder eine Schenkung?

  • Durch eine Erbschaft hinterlässt eine verstorbene Person einen prozentualen Anteil an Vermögen UND Schulden der Erbengemeinschaft.
  • Mit einem Legat/Vermächtnis wird die Begünstigte nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festen Betrag oder bestimmte Sachwerte.
  • Bei einer Schenkung überlässt die Schenkerin der Beschenkten zu Lebzeiten Geld oder eine Sache.

Erbrecht per 1. Januar 2023 

Das neue Erbrecht ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist die Reduktion der Pflichtteile. Das bedeutet, dass Erblasserinnen mehr Gestaltungsspielraum für die Verteilung Ihres Erbes haben.  

Pflichtteile

NeuAlt
Pflichtteile Nachkommen ½ des Erbanspruchs ¾ des Erbanspruchs 
Pflichtteil Eltern Entfällt½ des Erbanspruchs 
Pflichtteil überlebender Ehegatte ½ des Erbanspruchs ½ des Erbanspruchs 
Erbrecht zwischen Scheidungsgatten Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Paar rechtskräftig geschieden ist. 

Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten für alle Todesfälle, die seit dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Sie gelten auch dann, wenn die Erblasserin unter altem Recht ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt hat.  

Als anerkannte gemeinnützige Organisation sind die Evangelischen Frauen Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Dadurch fliesst Ihr Beitrag vollumfänglich in das Engagement für die Gleichstellung der Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft.

Weitere Informationen

Ihre Unterstützung ist wertvoll. Wir nehmen uns gerne Zeit, um in einem vertraulichen Gespräch, gemeinsam mit einer Rechtsanwältin für Erbrecht, Ihre persönlichen Fragen zu beantworten oder Ihnen zusätzliche Informationen zu geben.